Schneeketten im Ausland
Es ist sehr wichtig, sich gut auf Ihr Wintersportziel vorzubereiten. Eines der Dinge, die Sie beachten müssen, ist die Verpflichtung, Schneeketten und/oder Winterreifen zu besitzen beziehungsweise einzusetzen. In den verschiedenen Wintersportländern gelten jeweils andere Regeln und Gesetze. Im Folgenden haben wir diese für Sie nach Ländern aufgelistet!
Informationen über Schneeketten und Winterreifen nach Ländern
Die Verwendung von Winterreifen und Schneeketten kann vor allem in den Ardennen von Vorteil sein. Voraussetzung für die Verwendung von Schneeketten ist jedoch, dass die Straßenoberfläche mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Schneeketten sind nur dann zulässig, wenn sie die Straßenoberfläche nicht beschädigen. Der Einsatz von Winterreifen und Schneeketten ist in Belgien nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Winterreifen sind im Winter vorgeschrieben. Schneeketten dagegen sind nur dann vorgeschrieben, wenn mittels Verkehrszeichen darauf hingewiesen wird. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung von Schneeketten beträgt 50 km/h.
In der Zeit vom 1. Dezember bis 1. April sind Winterreifen Pflicht. Für die nördlicheren Gebiete des Polarkreises gilt dies sogar vom 15. Oktober bis 15. April. Schneeketten sind erlaubt, sollten jedoch nur bei Bedarf eingesetzt werden.
Schneeketten sind nur auf einigen Pässen vorgeschrieben und dürfen nur auf verschneiten Straßen eingesetzt werden. Winterreifen sind auch im Winter zwingend einzusetzen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten ist 50 km/h.
Winterreifen sind im Winter zwingend vorgeschrieben und auf einigen Bergpässen gilt dies auch für Schneeketten. Darauf wird gegebenenfalls mit einem rechteckigen Verkehrsschild mit dem Text "Transito con catene" hingewiesen. Übrigens ist es im Aostatal zwingend vorgeschrieben, im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. April Schneeketten mitzuführen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h.
Auch in Kroatien ist die Verwendung von Winterreifen im Winter zwingend vorgeschrieben. Schneeketten sind nur dann Pflicht, wenn 5 cm Schnee liegt oder wenn es zu Glatteis gekommen ist.
In Norwegen muss sichergestellt werden, dass Ihre Autoreifen trotz winterlicher Bedingungen ausreichend Grip bieten. Eine entsprechende Winterausstattung ist daher Pflicht, Winterreifen sind dabei allerdings nicht zwingend erforderlich, werden jedoch empfohlen. Die Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt 3 mm. Für Schneeketten besteht in Norwegen eine Mitführpflicht. Für die nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finmark gilt diese Pflicht im Zeitraum vom 15. Oktober bis 1. Mai. In den übrigen Gebieten Norwegens ist dieser Zeitraum auf den 1. November bis zum Montag nach Ostern begrenzt.
Winterreifen sind in der Zeit vom 1. November bis zum 15. April erforderlich. Schneeketten sind nur dann verpflichtend, wenn darauf mittels entsprechender Verkehrszeichen hingewiesen wird. Schneeketten sind in langen Tunneln wie dem Albergtunnel nicht erlaubt.
Zwischen dem 15. November und 15. März sind Winterreifen zwingend vorgeschrieben. Haben Sie keine Winterreifen, sind Sie verpflichtet, alternativ Schneeketten bei sich zu haben. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h.
Im Winter ist die Verwendung von Winterreifen obligatorisch. Darüber hinaus sind Sie während der Wintermonate verpflichtet, Schneeketten im Auto mitzuführen.
Das Anbringen von Winterreifen ist im Zeitraum vom 1. November bis 1. April zwingend vorgeschrieben. Außerhalb dieses Zeitraums sind sie nur bei winterlichen Bedingungen dazu verpflichtet. Während der Wintermonate müssen Sie Schneeketten im Auto mitführen. Eingesetzt werden dürfen diese wiederum nur dann, wenn die Straßen mit Eis oder Schnee bedeckt sind.
In der Zeit vom 1. Dezember bis 1. April ist der Einsatz von Winterreifen in Schweden obligatorisch. Die Winterreifen müssen zudem über eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern verfügen. Schneeketten gelten als Teil der Winterausrüstung (gleichwertig zu Winterreifen), sind jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls haftet ein Unfallbeteiligter ohne Winterausrüstung für den verursachten Schaden.
Die Verwendung von Winterreifen ist in der Schweiz gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch wird der Gebrauch bei entsprechender (Winter-)Witterung dringend empfohlen. Mit einem Bußgeld belegt wird, wer aufgrund der Verwendung von Reifen mit unzureichender Haftung Verkehrsstörungen verursacht. Schneeketten sind im Zeitraum vom 1. November bis 30. April nur auf bestimmten Straßen vorgeschrieben. Darauf wird gegebenenfalls mittels Verkehrszeichen hingewiesen. Die Verwendung von Schneeketten ist in den Tunneln Selisberg, St. Gotthard und San Bernardino verboten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h.